Abmahnung Wettbewerbsrecht (Wettbewerber)
Sie sind Wettbewerber und wollen sich gegen wettbewerbswidriges Verhalten eines mit Ihnen in einem Wettbewerbsverhältnis stehenden Unternehmens zur Wehr setzen?
Wir setzen Ihren Anspruch auf Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz außergerichtlich und gerichtlich durch.
Unser Vorgehen:
- Zunächst prüfen wir, ob ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
- Vor einer etwaigen Abmahnung werden die festgestellten Wettbewerbsverstöße in gerichtsverwertbarer Weise gesichert bzw. dokumentiert.
- Sodann folgt die Abmahnung des Rechteverletzers sowie die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
- Sofern keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, so setzen wir unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsfrist Ihre Rechte per einstweiliger Verfügung durch.