Designrecht

Designrecht

Unter "Design" ist die ästhetische Formschöpfung eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses zu verstehen.
Ein eingetragenes Design schützt die äußere Gestalt Ihres Produktes. Es verleiht Ihnen das ausschließliche Recht, Ihr Design zu nutzen und gegen Nachahmer vorzugehen und Unterlassung sowie Schadensersatz zu fordern.
Produktpiraterie kann mithilfe des eingetragenen Designs / Geschmacksmusters besser unterbunden werden.

Wir beraten Sie bei der Anmeldung von Designrechten / Geschmacksmusterrechten sowie bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen.

Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Anmeldung folgender Schutzrechte: Eingetragenes Design (DPMA), Gemeinschaftsgeschmacksmuster (HABM), internationales Design (WIPO)
  • Überwachung / Monitoring von Designs / Geschmacksmustern
  • Verteidigung von Designs durch Berechtigungsanfragen, Abmahnungen sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Abwehr von Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Registerrecherche hinsichtlich bestehender Designrechte
  • Erstellung von Design-Lizenzverträgen
OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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