Domainrecht

Domainrecht

In Deutschland existiert kein originäres Domainrecht und daher kein Domaingesetzbuch. Domainrechtliche Streitigkeiten werden unter Heranziehung von Markengesetz (MarkenG), Namensrecht des Bürgerlichen Gestzbuches (BGB) sowie von Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gelöst.

Wir beraten Sie insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:

  • Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen durch Domainregistrierung bzw. Domainbenutzung. Dies erfolgt durch Abmahnung, Einstweilige Verfügung oder Klage (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft etc.).
  • Abwehr von Abmahnung, Einstweiliger Verfügung oder Klage durch Mitbewerber (Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Rechtsanwaltskosten etc.) wegen Schutzrechtsverletzungen durch Domainregistrierung bzw. Domainbenutzung.

 

Wir beraten Ihr Unternehmen in folgenden Bereichen:

  • Abmahnung wegen rechtsverletzender Domainbenutzung bzw. Domainregistrierung
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Löschung
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Unterlassung
  • Überwachung von Kennzeichen auf rechtsverletzende Domainregistrierungen
  • Gestaltung von Domain-Verträgen (Domain-Kaufvertrag, Domain-Lizenzvertrag, Domain-Sharing-Vertrag, Providervertrag)
  • Beantragung von Dispute-Einträgen bzw. Vorgehen gegen unberechtigte Dispute-Einträge
  • Domainportfolioaufbau und Domainportfolioverwaltung
  • Bevorrechtigte Registrierung von Domains in Sunrise-Phasen
  • Treuhänderische Domainregistrierung
  • (anonymer) Ankauf von Domains
  • Domainnamenrecherche
  • Domainpfändung
OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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