Abmahnung Markenrecht Markeninhaber

Abmahnung Markenrecht (Markeninhaber)

Sie sind Markeninhaber und wollen sich gegen eine Markenrechtsverletzung zur Wehr setzen?
Wir setzen Ihren Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Vernichtung außergerichtlich und gerichtlich durch.

Die Abmahnung stellt eine regelmäßig effektive und kostengünstige Möglichkeit für den Markeninhaber dar, sich gegen Markenrechtsverletzungen zu wehren. Sie räumt dem Abgemahnten die Möglichkeit ein, eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, sofern dieser eine geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und den geltend gemachten Forderungen nachkommt.

Unser Vorgehen:

  1. Zunächst prüfen wir, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
  2. Wir prüfen die Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie ggf. Vernichtung.
  3. Sodann folgt die Abmahnung des Rechteverletzers sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
  4. Sofern keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, so setzen wir unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsfrist Ihre Rechte per einstweiliger Verfügung durch.

 

OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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