Abmahnung Markenrecht Abgemahnter

Abmahnung Markenrecht (Abgemahnter)

Sie haben eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten?

Nehmen Sie eine markenrechtliche Abmahnung stets ernst. Aufgrund im Markenrecht üblicher hoher Streitwerte drohen erhebliche Kostenrisiken. Eine spezialisierte rechtliche Beratung ist meist unverzichtbar.

So sollten Sie reagieren:

  1. Vorerst unterzeichnen Sie nichts und leisten Sie keine Zahlung.
  2. Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei oder den Gegner.
  3. Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen und bergen oftmals existenzielle Risiken.
    Unterzeichnen Sie daher die vom Gegner geforderte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.
  4. Reagieren Sie fristgerecht, denn das Ignorieren der Abmahnung führt regelmäßig zu einer erheblichen Kostensteigerung.
  5. Holen Sie sich kompetente spezialisierte Hilfe vom Experten; nutzen Sie unseren kostenfreien Erstkontakt.

 

OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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