Abmahnung Bildnutzung Rechteinhaber

Abmahnung wegen Bildnutzung (Rechteinhaber)

Sie sind Rechteinhaber und wollen sich gegen Bilderklau zur Wehr setzen?
Wir setzen Ihren Anspruch auf Unterlassung, Auskunft sowie Schadensersatz außergerichtlich und gerichtlich durch.

Bilderklau auf Websites, Online-Shops, bei eBay, Facebook, Instagram, Google+, Twitter oder sonstigen Social-Media gehören zu den häufigsten Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Auch für den Fall, dass Nutzungsrechte eingeräumt wurden oder Fotos kostenfrei genutzt werden dürfen, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, sofern etwa der Urheber nicht genannt wird.

Unser Vorgehen:

  1. Zunächst prüfen wir, ob Urheberrechte geltend gemacht werden können.
  2. Vor einer etwaigen Abmahnung werden die festgestellten Urheberrechtsverletzungen in gerichtsverwertbarer Weise gesichert.
  3. Sodann folgt die Abmahnung des Rechteverletzers sowie Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
  4. Sofern keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, setzen wir unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsfrist Ihre Rechte per einstweiliger Verfügung durch.

 

OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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