Abmahnung Bildnutzung Abgemahnter

Abmahnung wegen Bildnutzung (Abgemahnter)

Sie haben eine Abmahnung wegen Bilderklau erhalten?

Setzen Sie sich zur Wehr - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Rechte verletzt haben.
Wir beraten und verteidigen Sie effektiv, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Sie haben eine Abmahnung erhalten aus einem der folgenden Gründe:

  • Unerlaubte Bildnutzung auf Websites, Online-Shops oder bei eBay
  • Unerlaubte Bildnutzung bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter oder sonstigen Social-Media
  • Verwendung von Bildern ohne Urheberrechtsvermerk (Nennung des Urhebers)
  • Verwendung von Bildern mit Personen ohne Einwilligung des Abgebildeten

 

So sollten Sie reagieren:

  1. Vorerst unterzeichnen Sie nichts und leisten Sie keine Zahlung.
  2. Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei oder den Gegner.
  3. Entfernen Sie die gerügten Verstöße nicht, bevor eine Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt ist.
  4. Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen.
    Unterzeichnen Sie daher die vom Gegner geforderte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.
  5. Reagieren Sie fristgerecht, denn das Ignorieren der Abmahnung führt regelmäßig zu einer erheblichen Kostensteigerung.
  6. Holen Sie sich kompetente spezialisierte Hilfe vom Experten; nutzen Sie unseren kostenfreien Erstkontakt.

 

OSTERMAIER Anwaltskanzlei | IT- & IP-Recht
Passau | Landau an der Isar
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