Abmahnung wegen Bildnutzung (Abgemahnter)
Sie haben eine Abmahnung wegen Bilderklau erhalten?
Setzen Sie sich zur Wehr - unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Rechte verletzt haben.
Wir beraten und verteidigen Sie effektiv, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sie haben eine Abmahnung erhalten aus einem der folgenden Gründe:
- Unerlaubte Bildnutzung auf Websites, Online-Shops oder bei eBay
- Unerlaubte Bildnutzung bei Facebook, Instagram, Google+, Twitter oder sonstigen Social-Media
- Verwendung von Bildern ohne Urheberrechtsvermerk (Nennung des Urhebers)
- Verwendung von Bildern mit Personen ohne Einwilligung des Abgebildeten
So sollten Sie reagieren:
- Vorerst unterzeichnen Sie nichts und leisten Sie keine Zahlung.
- Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei oder den Gegner.
- Entfernen Sie die gerügten Verstöße nicht, bevor eine Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgt ist.
- Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst, enthalten unangemessene Vertragsstrafen oder sonstige Verpflichtungen.
Unterzeichnen Sie daher die vom Gegner geforderte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt. - Reagieren Sie fristgerecht, denn das Ignorieren der Abmahnung führt regelmäßig zu einer erheblichen Kostensteigerung.
- Holen Sie sich kompetente spezialisierte Hilfe vom Experten; nutzen Sie unseren kostenfreien Erstkontakt.